AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Insektenschutz Gera
Stand 03/2025
1. Zustandekommen des Vertrages
Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Zugang gebunden. Nebenabreden sollen zur gegenseitigen Absicherung stets in Textform erfolgen. Die Korrespondenz ist ausschließlich mit der Firma Insektenschutz Gera, Mozartstraße 65, 07548 Gera zu führen. Ein Widerrufsrecht für maßgefertigte Produkte besteht entsprechend § 312g BGB nicht.
2. Lieferumfang
Der vereinbarte Preis gilt für umseitig angegebene Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Eine Änderung der Preise bleibt vorbehalten, falls sich beim Aufmaß eine Änderung der Ausführungsart und des Umfangs als notwendig erweisen sollte. Die Kosten für eventuell erforderliche Zusatzarbeiten, wie zum Beispiel Gerüststellung, Versiegelungs- und Abdichtarbeiten, die nicht in Textform im Vertrag festgelegt sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Festinstallation elektrischer Anlagen und Steuerungen muss gemäß VDE bauseits zu Lasten des Auftraggebers durch Elektrofachbetriebe erfolgen.
3. Liefertermin
Überschreitet Insektenschutz Gera den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer in Textform gesetzten, angemessenen Nachfrist zur Leistung – die mindestens 4 Wochen betragen muss – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, selbst verantwortlich ist.
4. Annahmeverzug
Verweigert der Auftraggeber bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, ohne zur Annahmeverweigerung berechtigt zu sein, gerät in Annahmeverzug oder kündigt den Vertrag, so ist Insektenschutz Gera nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 120,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Auftragnehmerin durch die Kündigung entstandene Schaden (entstandene Kosten und entgangener Gewinn) niedriger liegt oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Firma Insektenschutz Gera behält sich die Geltendmachung von über den pauschalen Schadenersatz hinausgehenden Ansprüchen vor.
5. Terminvereinbarung
Beratungstermine sind kostenfrei und unverbindlich. Kann ein vereinbarter Beratungstermin durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen werden und wird nicht oder nicht mindestens 2 Stunden vor Beginn (E-Mail, SMS, WhatsApp, Anruf/Mailbox) abgesagt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Anfahrtskosten in Höhe von 75,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. geltend zu machen.
6. Gewährleistung
Auf alle Produkte erhalten Sie eine umfassende Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber hat offensichtliche Beschädigungen der Ware innerhalb von 14 Tagen in Textform gegenüber der Firma Insektenschutz Gera, Mozartstraße 65, 07548 Gera, anzuzeigen. Hinweise auf den Produkten und in den Bedienungsanleitungen sind zu beachten. Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fassaden, Fliesen, Tapeten, Fußböden, Fensterbänke etc.), die bei fachgerechtem Ausbau unumgänglich sind, übernimmt die Firma Insektenschutz Gera keine Haftung.
7. Zahlung
Die Zahlung hat ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist im Falle des Zahlungsverzuges die Firma Insektenschutz Gera berechtigt, die Teilzahlungsvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen. Der Auftragnehmerin steht es frei, ihre Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Firma Insektenschutz Gera Eigentümerin der gelieferten Ware.
9. Glanzgrad und Farbabweichungen
Aufgrund der Komplexität der Produktionsprozesse gelten für Mängelrügen, die auf den Glanz/Glanzgrad sowie die Farbe abzielen, folgende zusätzliche Regelungen: Der Käufer kann Mängel bei Glanz- und Farbabweichungen nur dann geltend machen, wenn vorher Grenzmuster verbindlich definiert und festgelegt wurden. Werbemittel und Muster können in Farbe und Glanzgrad abweichen.
10. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung wird Jena als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
11. Schlichtung
Wir nehmen nicht an einem Verfahren bei einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Insektenschutz Gera
Stand 03/2025
1. Zustandekommen des Vertrages
Der Auftraggeber ist an sein Angebot ab Zugang gebunden. Nebenabreden sollen zur gegenseitigen Absicherung stets in Textform erfolgen. Die Korrespondenz ist ausschließlich mit der Firma Insektenschutz Gera, Mozartstraße 65, 07548 Gera zu führen. Ein Widerrufsrecht für maßgefertigte Produkte besteht entsprechend § 312g BGB nicht.
2. Lieferumfang
Der vereinbarte Preis gilt für umseitig angegebene Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Eine Änderung der Preise bleibt vorbehalten, falls sich beim Aufmaß eine Änderung der Ausführungsart und des Umfangs als notwendig erweisen sollte. Die Kosten für eventuell erforderliche Zusatzarbeiten, wie zum Beispiel Gerüststellung, Versiegelungs- und Abdichtarbeiten, die nicht in Textform im Vertrag festgelegt sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Festinstallation elektrischer Anlagen und Steuerungen muss gemäß VDE bauseits zu Lasten des Auftraggebers durch Elektrofachbetriebe erfolgen.
3. Liefertermin
Überschreitet Insektenschutz Gera den vereinbarten Liefertermin, so ist der Auftraggeber erst nach erfolglosem Ablauf einer in Textform gesetzten, angemessenen Nachfrist zur Leistung – die mindestens 4 Wochen betragen muss – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, selbst verantwortlich ist.
4. Annahmeverzug
Verweigert der Auftraggeber bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, ohne zur Annahmeverweigerung berechtigt zu sein, gerät in Annahmeverzug oder kündigt den Vertrag, so ist Insektenschutz Gera nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 120,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der Auftragnehmerin durch die Kündigung entstandene Schaden (entstandene Kosten und entgangener Gewinn) niedriger liegt oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Firma Insektenschutz Gera behält sich die Geltendmachung von über den pauschalen Schadenersatz hinausgehenden Ansprüchen vor.
5. Terminvereinbarung
Beratungstermine sind kostenfrei und unverbindlich. Kann ein vereinbarter Beratungstermin durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen werden und wird nicht oder nicht mindestens 2 Stunden vor Beginn (E-Mail, SMS, WhatsApp, Anruf/Mailbox) abgesagt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Anfahrtskosten in Höhe von 75,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. geltend zu machen.
6. Gewährleistung
Auf alle Produkte erhalten Sie eine umfassende Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber hat offensichtliche Beschädigungen der Ware innerhalb von 14 Tagen in Textform gegenüber der Firma Insektenschutz Gera, Mozartstraße 65, 07548 Gera, anzuzeigen. Hinweise auf den Produkten und in den Bedienungsanleitungen sind zu beachten. Für Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fassaden, Fliesen, Tapeten, Fußböden, Fensterbänke etc.), die bei fachgerechtem Ausbau unumgänglich sind, übernimmt die Firma Insektenschutz Gera keine Haftung.
7. Zahlung
Die Zahlung hat ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Die Zahlung hat nur auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Sind Teilzahlungen vereinbart, ist im Falle des Zahlungsverzuges die Firma Insektenschutz Gera berechtigt, die Teilzahlungsvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen. Der Auftragnehmerin steht es frei, ihre Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Firma Insektenschutz Gera Eigentümerin der gelieferten Ware.
9. Glanzgrad und Farbabweichungen
Aufgrund der Komplexität der Produktionsprozesse gelten für Mängelrügen, die auf den Glanz/Glanzgrad sowie die Farbe abzielen, folgende zusätzliche Regelungen: Der Käufer kann Mängel bei Glanz- und Farbabweichungen nur dann geltend machen, wenn vorher Grenzmuster verbindlich definiert und festgelegt wurden. Werbemittel und Muster können in Farbe und Glanzgrad abweichen.
10. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung wird Jena als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
11. Schlichtung
Wir nehmen nicht an einem Verfahren bei einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil.